Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 172/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 18.02.2020 - 2 A 81/19
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 172/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 172/20
Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, die vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 13). - BVerwG, 15.09.2011 - 5 B 23.11
Anspruch auf rechtliches Gehör; Ablehnung der beantragten Einholung weiterer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 172/20
Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 15. September 2011 - 5 B 23.11 -, juris Rn. 3). - OVG Schleswig-Holstein, 13.04.2015 - 2 LA 39/15
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in Asylverfahren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 172/20
Darzulegen sind die konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. April 2015 - 2 LA 39/15 -, juris Rn. 2).
- BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 172/20
Nur wenn es an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 6.14 -, juris Rn. 20). - OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 L 200/02
posttraumatische Belastungsstörung, rechtliches Gehör, Beweisantrag, Ausforschung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 172/20
Eines entsprechenden Hinweises bedarf es regelmäßig nicht (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 4 L 200/02 -, juris Rn. 2). - OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 172/20
Die Frage darf nicht so allgemein gehalten sein, dass sie im Kern auf eine nicht fallbezogene, abstrakte Klärung allgemeiner Verhältnisse im Herkunftsstaat oder auf eine allgemeine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom Verwaltungsgericht getroffenen Prognoseentscheidung über die künftige Entwicklung bei wechselhaften tatsächlichen Verhältnissen hinausläuft (OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 4 LA 108/09 -, juris m.w.N.).